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Beurteilung der Insolvenzreife

Veröffentlicht von: Rudolf Pinocy in Insolvenz
Wann genau ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss, ist nicht genau definiert. Das IDW hat für die “Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ durch Wirtschaftsprüfer die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung in der neuen Verlautbarung IDW ES 11 vorgelegt. Ob bereits eine geringfügige aber dauerhafte Liquiditätslücke zur Antragspflicht führt, ist nach höchstrichtlicher Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Das ESUG fordert durch das neu geschaffene Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO eine genaue Abgrenzung zwischen drohender und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit.

Die Verantwortung der sachgerechten Einschätzung einer Insolvenzgefahr liegt bei den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens.
Die Verantwortlichen müssen den Nachweis führen können, dass diese
  • die wirtschaftliche Entwicklung ihres Unternehmens jederzeit überblicken
  • die Unternehmensplanung aufgrund plausibler Annahmen erstellt und
  • das Unternehmen auch in der Lage ist, die Planannahmen entsprechend umzusetzen.

Anderenfalls droht Haftung und Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Die Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen erfordert ausreichende insolvenzrechtliche Kenntnisse. Bei fehlender Sachkunde hat die Geschäftsführung den Rat eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträgers (insb. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) einzuholen. Die Beurteilung des vorliegen von Insolvenzantragsgründen (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) muss zeitnah erfolgen. Der Aufwand richtet sich nach den Vorgaben der Komplexität des Unternehmens und wird durch den Grad der Unternehmenskrise bestimmt.

Geschäftsführer von Unternehmen und deren Gesellschafter sollten jede Chance nutzen, ein sanierungsbedürftiges Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Das Sanierungskonzept kann mittels Insolvenzplan auch noch in einem eröffneten Insolvenzverfahren umgesetzt werden.

Rudolf Pinocy | Wirtschaftsprüfer pinocy.de
Der Verfasser ist seit über 15 Jahren mit Sanierungen von Unternehmen im oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens tätig.