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  • Dipl.-Kfm. Rudolf Pinocy
    Beratung für Insolvenz und Restrukturierung



Unser Angebot
für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Überblick über Leistungsinhalte

Eine Krise des Unternehmens kündigt sich nicht an, sondern erfordert eine Einschätzung der Lage und eine Bewertung. Wir unterstützen bei der Einschätzung der Krisenursachen und zeigen konkrete Wege zur Überwindung auf.

Unsere Analysewerkzeuge erfassen die leistungs- oder finanzwirtschaftlichen Krisenursachen. Entscheidungsrelevante Lösungen werden aufgezeigt. Die Probleme werden an der Wurzel angepackt.

Nach qualifizierter Bewertung der Lage entwickeln wir ein Sanierungskonzept. Kann das Unternehmen nicht fortgeführt werden, unterstützen wir eine sachgerechte Liquidation.

In der Krise bestimmen finanzwirtschaftliche Vorgaben die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft maßgeblich. Die Gewährung von weiteren Finanzmitteln in Form von Eigen- oder Fremdkapital ist sorgfältig zu treffen.

Unser Krisenmanagement unterstützt die Geschäftsführung und die Mitarbeiter bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Die Mehr-Belastungen lassen sich für die Beteiligten reduzieren.

Eine Sanierung mittels Insolvenzverfahren erfordert die Aufstellung eines Insolvenzplans unter Beantragung der Eigenverwaltung. Wir unterstützen im Insolvenzplanverfahren alle erforderlichen Schritte bis zur gerichtlichen Bestätigung des Plans.

In der Krise drohen verschärfte Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung. Manche angedachten Konstruktionen können der Anfechtung und Rückabwicklung ohne Wertersatz unterliegen.

Ihr Unternehmen steht im Blickpunkt der Betrachtung

Wir richten unsere Restrukturierungs- und insolvenznahe Beratung an den Erfordernissen des Unternehmens aus. Bei Einzelunternehmern und Selbständigen beziehen wir die beruflichen und persönlichen Verhältnisse in unsere Überlegungen ein. Die Geschäftsführung wird bei der Überwindung der Krise unterstützt. Persönliche Schadens- oder Haftungsansprüche sollen vermieden werden.

Unsere Lösungsalternativen entwickeln wir nach Analyse, Bewertung und Auswahl der Lage. Die Umsetzung unterstützen wir durch unser Krisenmanagement.









Unser Angebot
bei drohender Insolvenz
Überblick über Leistungsinhalte

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft sind Insolvenzgründe. Wir bestimmen die Zahlungsfähigkeit oder ermitteln die Überschuldung des Unternehmens nach insolvenzrechtlichen Vorgaben.

Ein Unternehmenskonzept kann den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung kompensieren, wenn eine positive Fortbestehensprognose bescheinigt werden kann. Wir gegeben nach Prüfung der Tragfähigkeit eine solche Einschätzung für die Geschäftsführung ab.

Zentrales Element der Sanierung im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzplan. Das Konzept muss schlüssig im gesetzlich normierten Plan dargelegt werden. Die abstimmungsberechtigten Gläubiger entscheiden im Insolvenzplanverfahren über die Annahme oder Ablehnung des Plans.

Zur Vorbereitung einer offensichtlich nicht aussichtslosen Sanierung kann bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Schutzschirm­verfahren beim Insolvenz­gericht und die Eigen­verwaltung beantragt werden. Innerhalb von drei Monaten ist ein Insolvenzplan einzureichen.

Wir unterstützen die Geschäftsführung im Insolvenzplanverfahren und bei der Eigenverwaltung. Wir leiten die erforderlichen Unterlagen dem Insolvenzgericht zu. Auf unerwartete Ereignisse reagieren wir dabei mit sachgerechten Planänderungen.

Sittenwidrige existenzvernichtende Konstruktionen im Stadium der Insolvenzreife lehnen wir ab. Solche sanierungsschädlichen und schadenersatzbehafteten Handlungen sind unakzeptabel. Wir kennen die Grenzen des Machbaren und weisen auf erkennbare Risiken hin.

Sanierung mittels Insolvenzplan und Eigenverwaltung

Wir unterstützen die Geschäftsführung bei der Feststellung von gesetzlichen Insolvenzgründen und entwickeln ein Sanierungskonzept. Auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens lässt sich ein Unternehmen sanieren. Wird der Insolvenzplan vom Insolvenzgericht bestätigt ist das Insolvenzverfahren beendet. Das Unternehmen kann auf neuer Plan-Grundlage durchstarten.

Die Insolvenzantragstellung erfolgt unter Beantragung der Eigenverwaltung und der Vorlage eines Insolvenzplans. Die Geschäftsführung kann das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters eigenverantwortlich fortführen.








Unser Angebot
an die Eigentümer der Gesellschaft
Überblick über Leistungsinhalte

Um das Eigenkapital zu stärken kommt ein Forderungsverzicht in die Krisengesellschaft in Frage. Investitions- oder Ertragszuschüsse können mit oder ohne Gegenleistung gewährt werden und verbessern die Finanz- bzw. die Ertragssituation. Die Zahlungsfähigkeit lässt sich durch Abgabe einer Patronats­erklärung wieder herstellen.

Mit Eintritt einer Krise verändern Gesellschafterdarlehen ihren Charakter. Hier gilt es, zeitnah die richtigen Weichen zu stellen. Ob ein Schuldbeitritt oder eine Schuldübernahme geeignet ist, die Situation zu ändern, sollte zivil-, handels- und steuerrechtlich sorgfältig geprüft werden. Darlehensrückzahlungen innerhalb eines Jahres vor Insolvenz sind anfechtbar.

Mit der Umwandlung von Fremd­kapital in Eigen­kapital (Debt-Equity-Swap) kann eine Finanzkrise überwunden werden. Unter “Loan-to-own“ werden Transaktionen zusammengefasst, bei denen Forderungen zum Beteiligungs­erwerb am Unternehmen genutzt werden. Die Zuführung von Eigen­kapital erfolgt durch Kapitalerhöhung.

Das Steuerrecht begünstigt unternehmensbezogene Sanierungen. Für das Unternehmen muss Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit gegeben und die Sanierungsabsicht der Gläubiger erkennbar sein. Eine schwierige Thematik, in der wir uns auskennen.

Steuerliche Verluste können bei einem schädlichen Beteiligungserwerb teilweise oder vollständig verloren gehen (§ 8c KStG). Im Sanierungsfall können bei Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen Ausnahmen vorliegen, die es zu nutzten gilt.

Bestehen unterschiedliche Meinungen von Gesellschaftern zur Sanierung oder Insolvenz der Gesellschaft, kann ein Rückerwerb über ein Insolvenzverfahren mittels Insolvenzplan angestrebt werden.

Unternehmenskrise und Gesellschafter

Gesellschafter können Sanierungsbeiträge zur Überwindung einer Unternehmenskrise leisten. Bei der Hingabe sind vielschichtige insolvenz-, handels- und steuerrechtliche Regelungen zu beachten. Hier stellt sich die Frage, welche Maßnahmen geeignet sind? Wir kennen die Handlungsalternativen.

Wir unterstützen die Gesellschafter bei ihrer Entscheidungsfindung.








Unser Angebot
für natürliche Personen, wenn es nicht anders geht
Überblick über Leistungsinhalte

Wir entwickeln tragfähige Entschuldungskonzepte nach Analyse der Vermögens-, Einkommens- und Schuldverhältnisse bei einer natürlichen Person. Auch mit komplexen oder komplizierten Sachlagen kommen wir zurande.

Wir berücksichtigen die erb- und familienrechtlichen Vorgaben bei einer Entschuldung. Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden alleine und persönlich, soweit keine Mithaftungen oder Bürgschaftserklärungen von der jeweils anderen Partei abgegeben wurden. Das zukünftige Erbvermögen wird nicht tangiert.

Wir schließen Vergleiche mit Gläu­bigern und fördern die Vergleichs­bereitschaft durch Darlegung der zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Soweit angemessene Vergleichs­zahlungen angeboten werden können, kommt er­fahr­ungs­gemäß eine Vergleichs­regelung mit allen Gläubigern zustande.

Wir stellen Insolvenzpläne nach gesetzlichen Vorgaben für natürliche Person (Privatpersonen) auf. Der Plan kann eine flexible Regelung mit den Gläubigern vorsehen. Stimmen die Gläubiger dem Plan mit Mehrheit zu, kommt eine Vergleichs­regelung zur Regulierung der Verbindlichkeiten mit allen Gläubigern zustande.

Wir beantragen ein Insolvenzverfahren und stellen Antrag auf Gewährung der gesetzlichen Restschuldbefreiung. Die Gläubiger haben nur eingeschränkte Möglichkeiten eine Entschuldung zu verhindern. Die Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens beträgt zwischen drei und sechs Jahren.

Für Verbraucherschuldner steht das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Verfügung. Hilfestellung bei der Antragstellung, Beratung und Ausstellung notwendiger Bescheinigungen leisten öffentliche oder karitative Schuldenberatungsstellen.

Entschuldung von Personen / Geschäftsführern

Ist die Existenz von Einzelunternehmern, Selbständigen oder persönlich haftenden Gesellschaftern wegen der bestehenden finanziellen Verpflichtungen ernsthaft gefährdet, beraten wir Wege aus der Zahlungsunfähigkeit.

Wir entwickeln Konzepte und schließen Vergleiche mit den Gläubigern. Auch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens unter Vorlage eines Insolvenzplans ist eine mögliche Alternative. Sollte Nichts mehr gehen, wissen wir auch, wie eine Entschuldung mittels der 'gesetzlichen Restschuldbefreiung' erreicht werden kann.









Wissen / Info / Grundlagen
Unsere Beiträge zum Thema in unserem Blog.
Zentrales Element der Sanierung im Insolvenz­verfahren ist der Insolvenzplan.
Die Verantwortung der sachgerechten Ein­schätzung einer Insolvenz­gefahr liegt bei den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens.
Welche Aufgaben der Steuerberater zu erfüllen hat, richtet sich nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats. Die nach­folgenden drei Urteile zeigen dies.
Aphorismen
Axiome und neue Gedanken
 

Wie schon Honoré de Balzac (1799-1850) schrieb:

  • Je mehr man Schulden hat, desto mehr Kredit hat man; je weniger Gläubiger man hat, desto weniger Hilfsmittel stehen einem zu Gebote.

    Honoré de Balzac
  • Wer sich keinen Kredit schafft, muss unweigerlich bankrott machen, denn je mehr Kredit man sich schafft, desto mehr Umsatz hat man auch. Je mehr Umsatz man hat, desto mehr Geschäfte macht man. Je mehr Geschäfte man macht, desto mehr Geld verdient man.

    Honoré de Balzac
  • Wer nur einigermaßen Grundsätze hat, muss seine Schulden, wenn er welche hat, zahlen. Auf die eine Art oder auf die andere. Das heißt also mit Geld oder ohne Geld.

    Honoré de Balzac
  • Es ist besser, hunderttausend Franken einer einzigen, und zwar derselben Person schuldig zu sein als tausend Franken je tausend einzelnen Personen.

    Honoré de Balzac
  • Es gibt auf dieser Welt nur zwei Geißeln, vor denen alle Mächte der Erde einen nicht beschützen können: das sind die Pest und die Gerichtsvollzieher.

    Honoré de Balzac
  • Sich umbringen, weil man seine Schulden nicht zahlen kann und trotzdem die Absicht dazu hat, ist von allem, was man tun kann, das törichteste. Wenn es nämlich wahr ist, dass man Verpflichtungen gegen seine Gläubiger hat, so muss man vielmehr für sie leben, nicht für sie sterben.

    Honoré de Balzac
  • « Was ein anderer in der Tasche hat, wäre viel besser in der meinen! … Geh fort, damit ich mich auf deinen Platz setze! … » Das ist in kurzen Worten das Grundprinzip aller Moral.

    Honoré de Balzac
  • aus
      Honoré de Balzac, Die Kunst, seine Schulden zu zahlen

      Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart 1968,
      Lizenzausgabe der Albert Langen Georg Müller Verlag GmbH., München


aus Honoré de Balzac, Die Kunst, seine Schulden zu zahlen
Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart 1968, 
Lizenzausgabe der Albert Langen Georg Müller Verlag GmbH., München
Wieso ich Ihnen weiterhelfe?
Kompetenz und Qualität
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht eine ganzheitliche Arbeitsweise. Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragestellungen werden aus einer Hand bearbeitet.

Die Verhältnisse von Unternehmen werden – soweit erforderlich unter Einbezug ihrer Gesellschafter – festgestellt und Lösungsansätze entwickelt. Bei Einzelunternehmen oder Freiberufler werden zur Abklärung der persönlichen privaten Verhältnisse die familiären, erbrechtlichen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in die Überlegungen einbezogen. Das erarbeitete Konzept wird nach der Entscheidung über die beste Handlungsalternative umgesetzt.

Aus eigener beruflicher Tätigkeit im Management renommierter Konzerngesellschaften ist mir die Arbeitsweise von Geschäftsführung, Gesellschaftern und Aufsichtsgremien bekannt. Ich stehe mit meiner Kompetenz und meinen beruflichen Erfahrungen als Wirtschaftsprüfer und meiner Tätigkeit in der Steuerberatung gerne umfänglich persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie mit mir, so lernen wir uns kennen.

Ich freue mich über Ihren Anruf.


Dipl.-Kfm. Rudolf Pinocy
Wirtschaftsprüfer/StB
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zum Erfolg
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Über mich
Erfahrung mit Sanierungen und Entschuldungen seit über 15 Jahren
  • Unternehmen Sanierung Krise Selbststaendig Restrukturierung
  • Insolvenzberatung Insolvenzplan Schutzschirm Verfahren
  • Sanierungsbeitraege Gesellschafter Darlehen Transaktion Insolvenz
  • Entschuldung Glaeubiger Verbraucherinsolvenz Insolvenz Restschuldbefreiung
Meine Motivation
Meine Tätigkeit baut auf meiner beruflichen Erfahrung und Kompetenz auf. Meine Motivation schöpfe ich aus der Herausforderung, komplizierte Sachverhalte für meine Mandanten zu bearbeiten, Wege aufzuzeigen und kreative Lösungen zu finden.
  • Restrukturierung
  • Insolvenznahe Beratung
  • Unternehmensverkauf
  • Langjährige Erfahrung
  • Kompetente Partner
  • Vielzahl an Aufträgen
 
Meine berufliche Erfahrung habe ich während meiner achtjährigen Arbeit in einer renommierten internationalen Steuerberatungs- und Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft in Stuttgart gesammelt. Die Arbeit umfasste die Betreuung von namhaften Gesellschaften diverser Branchen und jeglicher Größenordnung. Persönliche Tätigkeit und Verantwortung habe ich im obersten Unternehmens­management bei zwei namhaften Konzern­gesellschaften für 7 Jahre getragen.

Die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von mir an den Universitäten Saarbrücken und Mannheim erworben. Mein wirtschaftliches und rechtliches Fachwissen als Wirtschaftsprüfer nutze ich heute bei Vorträgen und Fachveranstaltungen zur Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen und zum Insolvenzrecht.


Leistungsangebot Kontakt
 
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Dipl.-Kfm. Rudolf Pinocy
Wirtschaftsprüfer
Metzinger Str. 38
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0711 7678969

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Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten aufgrund des Berufsstandes nachfolgende berufsrechtliche Regelungen:

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/StB), Satzung für Qualitätskontrolle, Siegelverordnung, Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflicht­versicherungsordnung (WPBHV). Die Bestimmungen können über www.wpk.de eingesehen werden.


Aufsichtsbehörde

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüferkammer Berlin, Rauchstraße 26, 10787 Berlin


Berufshaftpflicht­versicherung

Vorgeschrieben nach § 54 WPO, § 67 StBerG und §§ 51ff. DVStB versichert bei
HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen wenigstens in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.


Haftungsausschluss

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